Landschaftsschutzgebiete [LSG]

Zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung bestimmter Teile von Natur und Landschaft können auch Landschaftsschutzgebiete ausgewiesen werden.
Im Gegensatz zum Naturschutzgebiet, wo der Erhalt von Lebensgemeinschaften oder der Lebensräume bestimmter Tier- und Pflanzenarten im Vordergrund steht, sollen Landschaftsschutzgebiete die Eigenart, Vielfalt und Schönheit des Landschaftsbildes und die Bedeutung der entsprechenden Landschaft für die Erholung sichern, aber auch zur Erhaltung oder Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes beitragen. Im Vergleich mit den Naturschutzgebieten haben Landschaftsschutzgebiete den geringeren Schutzstatus.

Landschaftsschutzgebiete im Land Bremen

in Bremen Stadt

in Bremerhaven

Für Landschaftsschutzgebietsflächen, die nicht von den oben genannten Verordnungen erfasst sind, gilt weiterhin die Landschaftsschutzverordnung von 1968. Nähere Informationen finden sie hier.

Seit 1995 sind ehrenamtliche Mitarbeiter der Naturschutzwacht in denSchutzgebietenBremens tätig.